Jedes Mitglied der 3SA Swiss Self-Storage Association :
- betreibt ein Self-Storage mit einzeln abgeschlossenen, sichtgeschützten Lagerräumen zu denen nur der Kunde oder vom Kunden autorisierte Personen Zutritt haben
- unterhält ein zuverlässiges Zutritts- und Kontrollsystem und eine entsprechende Überwachung der Ein- und Ausgänge des Self-Storage
- sichert seine Lager mit einer Alarmanlage, welche bei Einbruch ausserhalb der Öffnungszeiten Überwachungspersonal aufbietet
- stellt Lagerräume zur Verfügung, die alle sauber, trocken, gut belüftet und frostfrei sind, und in denen sich keine Kondensation bildet
- trägt dafür Sorge, dass sich im Self-Storage keine Parasiten, Mäuse oder sonstiges Ungeziefer ausbreitet
- betreibt Räumlichkeiten, die den örtlichen Vorschriften betreffend Gebäudesicherheit, Brandschutz und Personenschutz entsprechen
- sorgt für bestmögliche Energieeffizienz und Umweltschutz
- unterhält zur Vermeidung von Unfällen alle erforderlichen technischen Einrichtungen vorschriftsgemäss
- stellt Kunden für den lagerinternen Warentransport unentgeltlich die Infrastruktur und das Rollmaterial zur Verfügung
- bietet potentiellen Kunden eine bedarfsgerechte Lösung an und gibt angemessene Auskunft betreffend Grössen, Kosten sowie Dauer und klärt über wesentliche Lagerbedingungen, insbesondere die verbotene Ware auf
- identifiziert die Kunden vor Vertragsabschluss anhand eines gültigen Identitätsdokumentes oder einer anderen zuverlässigen Methode und ist bestrebt, illegale oder kriminelle Machenschaften im Self-Storage zu verhindern
- beantwortet allfällige Kundenreklamationen zügig und ist bestrebt, eine sachliche Regelung der Streitigkeiten zu finden
- verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und gibt keine Auskunft über die Kunden und wahrt die Vertraulichkeit bei Kundenangelegenheiten
- beschäftigt freundliches und hilfsbereites Personal, dass eine einfache und komfortable Abwicklung der Administration ermöglicht