Jedes Mitglied der 3SA Swiss Self-Storage Association :

  1. betreibt ein Self-Storage mit einzeln abgeschlossenen, sichtgeschützten Lagerräumen zu denen nur der Kunde oder vom Kunden autorisierte Personen Zutritt haben
  2. unterhält ein zuverlässiges Zutritts- und Kontrollsystem und eine entsprechende Überwachung der Ein- und Ausgänge des Self-Storage
  3. sichert seine Lager mit einer Alarmanlage, welche bei Einbruch ausserhalb der Öffnungszeiten Überwachungspersonal aufbietet
  4. stellt Lagerräume zur Verfügung, die alle sauber, trocken, gut belüftet und frostfrei sind, und in denen sich keine Kondensation bildet
  5. trägt dafür Sorge, dass sich im Self-Storage keine Parasiten, Mäuse oder sonstiges Ungeziefer ausbreitet
  6. betreibt Räumlichkeiten, die den örtlichen Vorschriften betreffend Gebäudesicherheit, Brandschutz und Personenschutz entsprechen
  7. sorgt für bestmögliche Energieeffizienz und Umweltschutz
  8. unterhält zur Vermeidung von Unfällen alle erforderlichen technischen Einrichtungen vorschriftsgemäss
  9. stellt Kunden für den lagerinternen Warentransport unentgeltlich die Infrastruktur und das Rollmaterial zur Verfügung
  10. bietet potentiellen Kunden eine bedarfsgerechte Lösung an und gibt angemessene Auskunft betreffend Grössen, Kosten sowie Dauer und klärt über wesentliche Lagerbedingungen, insbesondere die verbotene Ware auf
  11. identifiziert die Kunden vor Vertragsabschluss anhand eines gültigen Identitätsdokumentes oder einer anderen zuverlässigen Methode und ist bestrebt, illegale oder kriminelle Machenschaften im Self-Storage zu verhindern
  12. beantwortet allfällige Kundenreklamationen zügig und ist bestrebt, eine sachliche Regelung der Streitigkeiten zu finden
  13. verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und gibt keine Auskunft über die Kunden und wahrt die Vertraulichkeit bei Kundenangelegenheiten
  14. beschäftigt freundliches und hilfsbereites Personal, dass eine einfache und komfortable Abwicklung der Administration ermöglicht